Bundesrat PRO Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) – GO für E-Tretroller

Bundesrat PRO Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) – GO für E-Tretroller

Am 17. Mai war es soweit – die Abstimmung über die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung des Bundesrates. Konkret ging es hierbei um die Frage, ob E-Tretroller (Elektro-Tretroller) künftig am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Weiterhin sollte über Änderungen weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften entschieden werden.

E-Tretroller nun bald offiziell auf öffentlichen Straßen – der Bundesrat & die eKFV machens möglich

Mehrheitliches JA für eKFV – Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung durch den Bundesrat. Es ist nun offiziell abgestimmt worden. E-Tretroller, E-Scooter oder E-Roller werden nun bald auf den öffentlichen Straßen und Radwegen fahren dürfen. Der Bundesrat entschied, dass E-Scooter mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Neu bei diesem Beschluss ist, dass die Gehwege doch nicht genutzt werden dürfen. Dies dient dem Schutz vor allem für Kinder, Rentner und Menschen mit Behinderung. Weiterhin tabu sind Fußgängerzonen. Die E-Tretroller dürfen also ausschließlich auf Fahrradstreifen und -wegen fahren. Sollte keine entsprechende Verkehrsfläche vorhanden sein, darf auch auf der Straße gefahren werden.

Mindestalter, Beleuchtung, Bremsanlage, Helm- und Versicherungspflicht

  • Für alle E-Tretroller gilt ein Mindestalter von 14 Jahren
  • Jeder Roller braucht eine geeignete Beleuchtung. Vorderlicht und Rück- bzw. Bremslicht sind vorgeschrieben
  • Eine Warnglocke (Fahrradklingel) soll Passanten und andere Verkehrsteilnehmer auf einen selbst aufmerksam machen
  • Der Roller muss über eine geeignete Bremsanlage verfügen (2 unabhängig voneinander nutzbare)
  • Es besteht eine Versicherungspflicht – als Versicherungsnachweis dient eine neue, aufklebbare Plakette zur Anbringung am eigenen E-Scootern
  • Eine Helmpflicht besteht nicht

Einbahnstraßen frei für E-Tretroller

Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass E-Scooter Einbahnstraßen auch entgegen der Fahrtrichtung befahren dürfen. Da dies für Fahrräder erlaubt ist, gilt dies auch für E-Tretroller. Denn E-Scooter werden künftig wie Fährräder angesehen – dementsprechend müssen auch Anpassungen in der Straßenverkehrsordnung durchgeführt werden.

Die Regierung bestimmt das Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung

Leider kann man sich, Stand heute (Mai 2019) nicht einfach einen E-Tretroller kaufen und fröhlich los fahren. Es wurde zwar abgestimmt, wann die Verordnung gilt entscheidet die Bundesregierung. Der Bundesrat hat seine Änderungen kundgegeben – diese müssen nun von der Regierung umgesetzt werden. Die finale Version wird letztendlich um Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dann ist es auch offiziell und es kann fröhlich losgerollert werden.

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