Finger weg von E-Scooter-Sharing – 5 Gründe gegen E-Scooter-Sharing

Finger weg von E-Scooter-Sharing – 5 Gründe gegen E-Scooter-Sharing

Warum man besser die Finger von E-Scooter-Sharing lassen sollte – 5 Gründe gegen E-Sharing

E-Scooter-Sharing ist voll im Trend – die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung machts möglich. Bei unseren Recherchen haben wir erstaunlich viele Argumente gefunden, die gegen das E-Roller-Sharing sprechen. Klar ist, dass diese Unternehmen eine Menge Umsatz generieren werden. Doch sollte sich jeder über die Gefahren und Nachteile im Klaren sein. Wir bringen Licht ins Dunkle.

1. Daten öffentlich im Netz einsehbar und Verkauf von Daten an Dritte

Um Dienste von Sharingunternehmen nutzen zu können muss zunächst eine Applikation für das Smartphone heruntergeladen werden. Hier werden sensible Daten abgefragt wie z.B. Vor- und Nachname, E-Mail-Adressen oder Handynummer. Manche Anbieter fragen sogar Führerschein- bzw. Personalausweisdaten ab. Laut Bayerischen Rundfunk hat der E-Roller-Sharer VOI, der übrigens auch in Deutschland E-Tretroller auf den Markt bringen will, Daten von 460.000 Kunden öffentlich im Internet einsehbar bereitgestellt. (Quelle: BR) Laut E-Sharer VOI soll die Sicherheitslücke bereits behoben worden sein.

Ein anderes Unternehmen, „Mobike“, soll die Daten seiner Nutzer an Dritte weiter verkauft haben (Quelle: TAZ). Zwar sieht die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) harte Strafen für solche Fälle vor – trotzdem lassen sich Datenpannen nicht immer vermeiden. Glaubt man Kritikern, so soll für die meisten Sharing Unternehmen das Geschäftsmodell nur durch Datenerhebung und deren Handel wirklich profitabel sein.

Man sollte also sehr vorsichtig sein wem man seine Daten preisgibt. Das Risiko einer Datenpanne, in diesem Fall unabsichtlich, ist immer gegeben. Der Verkauf von Daten an Dritte macht es für E-Scooter-Sharing Unternehmen noch profitabler. So oder so – der Leidtragende ist und bleibt der Nutzer.

2. Mehr Elektroschrott auf Deutschlands Straßen

Man stellt sich als aufmerksamer Leser natürlich zunächst die Frage: Was soll das denn bitte für ein Argument sein? Wenn ich mir selbst einen Roller kaufe, produziere ich doch genauso Elektroschrott. Das ist natürlich richtig, doch geht es hierbei eher um dem Bezug zum eigenen Gerät bzw. beim E-Sharing Unternehmen um den Bezug zum E-Scooter der Leihfirma.

Vorsichtiges, materialschonendes und bewusstes Fahren mit E-Tretroller der Leihfirma – Fehlanzeige. Mit den Leihrollern wird fröhlich über Stock und Stein, Kopfsteinpflaster, von Gehsteinkanten oder über Schlaglöcher gebrettert. Man stellt ihn ja auch gleich wieder an irgendeiner Ecke ab und kümmert sich wieder um andere Dinge. Paradebeispiele in den USA bestätigen diesen Sachverhalt. Die Firmen berichten über eine maximale Halbwertszeit von 3 Monaten. Insider rechnen bei den Scootern mit einer Lebenserwartung von 8 Wochen. Die Folge: E-Scooter werden ausgetauscht und entsorgt.

Entsorgungsproblem für Alt-Scooter

Stichwort Entsorgung – da wären wir schon beim nächsten Punkt. Ein weiteres Problem das in naher Zukunft aufkommen wird: Denn in Deutschland gibt es aktuell keine verbindliche Rücknahme weder Einrichtung, die die giftigen Lithium-Akkus entsorgt, geschweige denn wiederverwertet. Bei der sehr geringen Halbwertszeit der E-Roller ein echtes Problem.

Weiterhin werden die Elektroscooter schnell Opfer von Vandalismus. Das Vorhaben in der amerikanischen Stadt San Francisco hat es gezeigt. So werden rücksichtslos Scooter in Flüsse geworfen oder eine nur aus Langeweile kaputt gemacht. Zwei Probleme: 1. Der Scooter verschmutzt und vergiftet massiv die Umwelt und 2. muss er ersetzt werden. Ein Teufelskreis. Quelle: stern.de

3. Parkplatzprobleme und Verfügbarkeit der Sharing-Elektro-Tretroller

“Parkplatzproblem? Ich kann doch den Roller abstellen wo ich will.“

Stimmt! Doch das ist nicht gemeint, denn: Kommunen regulieren Standort und Anzahl der Scooter, wo man sie sich ausleihen kann und wie viele dort stehen dürfen. Grund ist, dass Anwohner sich über zugestellte Einfahrten und Gehwege beschwert haben. In den USA etwa haben Anbieter von E-Scooter Sharing Unmengen ihrer Elektroroller einfach auf die Straße gestellt ohne sich um sie zu kümmern. Sehr zum Unmut der Anwohner. Konsequenz: Die Anzahl der Fahrzeuge wird streng limitiert und reguliert. Siehe am Beispiel Berlin:

Pro Standort soll die Anzahl der E-Tretroller auf 4 begrenzt werden, so Matthias Tang, Sprecher der Pressestelle für Umwelt.

Doch was bedeutet das nun konkret?

Ganz klar: Die Verfügbarkeit schrumpft. Wird die Anzahl der E-Roller auf nur wenige begrenzt, wird man eventuell einen leeren Leihroller-Parkplatz vorfinden. Ganz nach der Devise: „Wer zuerst kommt malt zuerst.“ Man kann natürlich dagegen argumentieren und sagen: „die Elektro-Roller stehen doch nicht nur auf den vorgesehenen Parkplätzen. Man kann per Handy-App auch herausfinden, wo sich der nächstgelegene E-Tretroller befindet“. Doch muss man erst einen finden und kann man wirklich sicher sein, ob dieser dann auch voll aufgeladen ist?

4. Viele Nutzer = weniger Akku

E-Sharer für Tretroller werben damit, dass man an E-Parkplätzen das Gefährt per App freischalten und benutzen kann. Roller, die irgendwo „zwischengelagert“, also bereits gefahren und irgendwo abgestellt wurden, funktionieren nach dem gleichen Prinzip. Handy verwenden (QR Code scannen oder ähnliches) und losfahren. Soweit so gut. Doch kann man bei E-Rollern „an der nächsten Ecke“ sicher sein, dass dieser (voll) geladen ist? Nein. Denn die Elektroroller haben bekanntermaßen eine geringe Reichweite – Entfernungen um die 15 km sind repräsentative Durchschnittswerte. Manche haben mehr, manche weniger – doch das spielt auch keine Rolle.

Wird die Nachfrage so hoch sein, wie erwartet, kann man davon ausgehen, dass viele der verfügbaren Fahrzeuge bereits nach kurzer Fahrzeit schlapp machen. Wenn ein Roller leer ist, bleibt er eben stehen. Die E-Sharer planen zwar Dienstleistungsfirmen zu beauftragen, die die Tretroller über Nacht aufsammeln und aufladen. Doch das allein wird nicht ausreichen – hier besteht noch Handlungsbedarf.

5. E-Tretroller – Leichen auf Deutschlands Straßen

Der E-Tretrollermarkt boomt. Viele Unternehmen und Startups scharren mit den Hufen. Der Tretroller Milliardenmarkt ist schwer verlockend. Jeder will es versuchen und hat seine eigene Unternehmensstrategie. Wettbewerb ist immer gut aus Sicht des Verbrauchers.

Das ein oder andere Geschäftsmodell von E-Scooter-Sharing mag funktionieren, die übrigen bleiben auf der Strecke. Allein in Deutschland werden etablierte Unternehmen, die bereits E-Tretroller in anderen Ländern positioniert haben ihr Glück versuchen. Aber auch viele Startups mit nicht wenig Investitionskapital wollen mitmischen. Die Vision „Marktführer im E-Sharingbereich für E-Scooter“ zu sein ist verlockend.

Standorte, E-Roller Parkplätze und die Anzahl der dort verfügbaren Fahrzeuge – all das ist hart umkämpft. Jeder versucht sich am Markt zu etablieren. Nicht jeder wird es schaffen. Doch werden durch die massiven Investitionssummen irgendwann viele Fahrzeuge in Deutschland herrenlos herumliegen. Bestes Beispiel wäre der Anbieter „Obike“ – ein E-Bike Sharing Unternehmen, dass pleite ging und Unmengen an herrenlosen E-Bikes herumlagen für die sich keiner mehr verantwortlich zeigte.

Ihnen allein bleibt die Entscheidung – im Einzelfall mag das E-Scooter-Sharing durchaus Sinn machen. Wir empfehlen jedoch den Kauf eines eigenen Elektrorollers. Denn wenn einem der Scooter selbst gehört, geht man folglich auch sorgsamer, verantwortungsvoller und bewusster damit um. Viele der oben angesprochenen Probleme lösen sich dann wie von selbst.

Wir wünschen gute und vor allem sichere Fahrt mit oder ohne E-Scooter-Sharing.

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