Neue Regelung für E-Tretroller | E-Scooter | Elektro-Scooter | E-Roller – die eKFV macht es möglich (seit Mai 2019)

Neue Regelung für E-Tretroller | E-Scooter | Elektro-Scooter | E-Roller – die eKFV macht es möglich (seit Mai 2019)

Klein, wendig, klappbar, leicht zu transportieren und mobil – Elektro-Scooter (E-Tretroller) sind ein neuer Trend, dem viele folgen. Und das auch zurecht! Man kann sie leicht überall mit hinnehmen, fahren eine akzeptable Geschwindigkeit und sind bezahlbar. Vor allem sollen sie Innenstädte und deren Straßen entlasten. Doch wer darf Elektroscooter fahren und wie schnell dürfen sie sein? Wo darf man damit fahren und sind diese führerscheinfrei? Fragen über Fragen – die hier beantwortet werden.

E-Scooter/E-Tretroller/Elektro Tretroller – Verordnung eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung)

Im Mai 2019 beschlossen und durch den Bundesrat zugestimmt. E-Scooter, Elektroroller, E-Roller oder E-Tretroller dürfen nun offiziell und laut STVO am Straßenverkehr teilnehmen. Nicht unbedingt direkt auf der Fahrbahn oder Straße, sondern auf gekennzeichneten Geh- und Radwegen. Doch das ist kein Problem – ist somit sicherer für PKW-Fahrer und Roller bzw. E-Scooter oder E-Tretrollerfahrer. Der Weg zur Arbeit sollte sich nun wesentlich entspannter gestalten – Startups zum Thema e-roller Sharing stehen bereits in der Startlöchern. Unternehmen wie Wind.co, Voi, Tier Mobility, MyTaxi, GoFlash, Spin, Bird oder Lime wollen sich am Elektro-Scooter Markt etablieren. Wer das Rennen macht muss man abwarten und wird sich zeigen.

Was genau ist in der eKFV – Elektrokleinstfahrzeugeverordnung geregelt?

In der eKZV im Mai 2019 steht, dass E-Tretroller, E-Scooter, Elektroroller oder E-Roller am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Dabei muss man grundsätzlich nach Geschwindigkeit unterscheiden. Denn dadurch ergeben sich Unterschiede in der Nutzung für den Endverbraucher. Es muss also grundsätzlich zwischen 2 Kategorien unterschieden werden. Roller mit zulässiger Geschwindigkeit bis 12 km/h und Roller bis 20 km/h.

E-Tretroller | Elektro-Scooter | Elektroroller bis 12 km/h

E-Tretroller bzw. E-Scooter mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 6 bis maximal 12 km/h dürfen laut Verordnung auf Gehwegen, Fuß- und Radwegen oder in Fußgängerzonen rollen. Sollten diese Verkehrsflächen nicht vorhanden sein, darf man als E-Scooter Fahren auch auf den Radweg bzw. Radfahrstreifen ausweichen. Wenn es auch diese nicht gibt, darf man im Ausnahmefall innerorts die Fahrbahn nehmen. Außerorts ist das verboten. Natürlich muss der E-Fahrer die gängigen Verkehrszeichen und Ampeln (Fußgängerampel) beachten. So berichtet es auch der ADAC. E-Tretroller bis 12 km/h sind vor allem für Kinder geeignet.

 

Elektroscooter bis 12 km/h für Kinder

E-Tretroller | Elektro-Scooter | Elektroroller bis 20 km/h

Hier liegt die Höchstgeschwindigkeit der Elektrotretroller oder Elektro-Scooter bei maximal 20 km/h. Es darf inner- und außerorts auf zulässigen Geh- und Radwegen gefahren werden. Verkehrszeichen müssen beachtet werden, es gilt weiterhin Fahrradampeln zu beachten. Sind keine vorhanden, gelten die Regulierungen der STVO.

Gibt es einen Versicherungsschutz für E-Scooter/E-Tretroller?

Laut der neuen Verordnung müssen E-Roller versichert sein. Eine Haftpflichtversicherung ist hierbei vorgeschrieben. Dies wird durch eine entsprechende Versicherungsplakette am E-Roller nachgewiesen.

Braucht man für E-Tretroller/E-Scooter einen Führerschein?

Nein. Für E-Scooter, E-Tretroller oder E-Roller ist keine Mofa-Prüfbescheinigung bzw. Fahrerlaubnisprüfung notwendig.

Gibt es Altersgrenzen für E-Scooter oder E-Tretroller?

Für E-Roller und Elektrotretroller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 12 bis 20 km/h soll das Mindestalter bei 14 Jahren liegen.
Für Fahrzeuge bis weniger als 12 km/h beträgt das Mindestalter 12 Jahre.

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