Verkehrsminister Scheuer mit Änderungen an der E-Tretrollerverordnung (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung)

Verkehrsminister Scheuer mit Änderungen an der E-Tretrollerverordnung (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung)

Verkehrsminister Scheuer gegen neue E-Tretrollerverordnung

Die E-Tretroller sollen grundsätzlich im Verkehr durch das Kabinett genehmigt werden. So noch der Stand Anfang Mai diesen Jahres. Nun gibt es aber bereits vor dem Beschluss, der voraussichtlich am 17. Mai getroffen wird, Unstimmigkeiten. Das Problem sind hierbei die E-Tretroller mit maximaler Höchstgeschwindigkeit bis 12 km/h, die wie ursprünglich geplant, auf öffentlichen Gehwegen rollern sollten.

Für die motorisierten Elektroscooter mit Schrittgeschwindigkeit sollen Gehwege nun doch tabu sein. Warnungen und Vorkommnisse wie sie z.B. in Frankreich gemeldet wurden – dort gab es zahlreiche verletzte Fußgängern verursacht durch E-Roller – lassen Verkehrsminister Scheuer reagieren. Er geht damit auf Warnungen von Experten ein. Scheuer will das Fahren von Elektro-Tretrollern auf Gehwegen entgegen der bisherigen Planung deshalb also doch nicht erlauben.

„Mir geht es darum, neue Formen der Fortbewegung so zu ermöglichen, dass sie niemanden gefährden“, so Verkehrsminister Scheuer.

Weiterhin betonte er, er sei bereit, auf die Länder, die Bedenken hätten, zuzugehen. So soll dann länderspezifisch das Fahren auf Gehwegen mit Schrittgeschwindigkeit aus der geplanten Verordnung (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – kurz „eKFV“) gestrichen werden.

Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) und die Änderungen

Die neue Verordnung, die Mai diesen Jahres beschlossen wird, unterscheidet bei den elektronischen Scootern grundsätzlich in 2 Kategorien:

  • E-Tretroller bis 12 km/h und
  • E-Tretroller bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.

Optisch sind beide nicht voneinander zu unterscheiden. Bis Anfang Mai galt die Verordnung (eKFV) als beschlossen. Und so sahen die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Pläne bisher aus: E-Tretroller, die schneller als 12 km/h und maximal 20 km/h fahren, sollen auf den Radwegen fahren dürfen. Die Langsameren bis zwölf km/h sollen sich die Gehwege mit den Fußgängern teilen (Was genau sind Fußgänger bzw. Fußverkehr?). Hier sei aber maximal nur Schritttempo erlaubt.

Gefährdung der Fußgänger auf Gehwegen – zusätzliche Gefahren

Diverse Experten und Bundesländer warnten vor neuen Gefahren auf Fußgängerwegen. Die Betroffenen sind vor allem ältere und sehbehinderte Menschen aber auch Kinder.

„Egal ob alt oder jung – Fußgänger sollen sich auf den Gehwegen sicher fühlen“, betonte Verkehrsminister Scheuer. „Jetzt im Sommer brauchen wir das ‚Ja‘ der Länder – nicht erst in der Adventszeit, wenn schon wieder Schnee liegt.“

Oberste Priorität habe eine schnelle Entscheidungsfindung, denn der Bundesrat soll dem Vorschlag der Bundesregierung voraussichtlich am 17. Mai über die Verordnung (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) abstimmen. Die Bedenken hatten sich bereits im Verkehrsausschuss der Länderkammer angedeutet. So war der Ausschuss mehrheitlich der Meinung, dass die elektronischen Tretroller besser auf Radwege gehören. Die Unterscheidung zwischen 2 verschiedenen Höchstgeschwindigkeiten sei bei dieser Thematik irrelevant.

Die Gehwege sollten besser rollerfrei bleiben um mögliche Gefährdungen auszuschließen. Doch über diesen Vorschlag bzw. Empfehlung sollte aber erst noch der Bundesrat abstimmen. Der Verkehrsausschuss des Bundesrats hatte geltend gemacht, es sei nicht davon auszugehen, dass E-Tretroller auch in Fußgängerzonen tatsächlich nur in Schrittgeschwindigkeit bewegt würden. Weiterhin ist das Plenum der Ansicht, dass die Gefahr lautlos herannaht. Die E-Tretroller sind kompakt klein (ca. 70 cm breit), elektronisch angetrieben und deshalb kaum hörbar. Die kann vor allem bei schmalen Fußgängerwegen zu Konflikten und Problemen führen.

Schwer zu überwachen – Behandlung wie Fahrräder

Ob 12 km/h oder 20 km/h Spitze – die E-Tretroller können optisch nicht unterschieden werden. Sie sind etwa gleich groß und besitzen ansonsten auch gleiche Ausstattung. Deshalb sei es unmöglich beide Kategorien zu unterscheiden, geschweige denn dies zu überwachen. Der Einfachheit halber empfahl das Gremium deshalb sämtliche E-Roller, E-Scooter oder E-Tretroller wie Fahrräder zu behandeln. Deshalb sollen die Elektroroller wie die Räder auch künftig primär die Fahrradwege nutzen. Nur in Ausnahmefällen dürfen „andere Verkehrsflächen“ genutzt werden. Denn sonst drohten „nicht hinnehmbare Gefahrensituationen“.

Eine gute und sinnvolle Entscheidung für alle Beteiligten. Sowohl für die Fußgänger als auch die Scooterfahrer. Wie die Fahrradfahrer darauf reagieren werden, und wie sich die Gesamtsituation in der Zukunft entwickelt wird, wird sich relativ schnell zeigen. Wir sind gespannt und hoffen auf ein rücksichtsvolles Miteinander.

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